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Arbeiten in Deutschland – erste wichtige Informationen zu Rechten und Pflichten von ArbeitnehmerInnen

DGB_Arbeiten in Deutschland - wichtige Begriffe und Rechte_Feb 2016

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Arbeit mit Aufenthaltserlaubnis

Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber (Aufenthaltserlaubnis), die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten.

Eine Ausnahme sind Abschiebungsverbote: Liegt ein Abschiebungsverbot im Bescheid vor, erteilen die Ausländerbehörden ihre Arbeitserlaubnis gesondert.

Arbeit mit Aufenthaltsgestattung oder Duldungsstatus

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus können nach drei Monaten die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Die Drei-Monats-Frist beginnt am Tag der Meldung des Asylgesuchs und der Ausstellung der Aufenthaltsgestattung.

Sie müssen dazu eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Dabei liegt die Erteilung der Genehmigung immer im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Zudem ist auch die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. In der Regel holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Arbeitsagentur ein, der Arbeitssuchende muss sich nicht selbst um die Zustimmung bemühen. Nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet ist die Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr erforderlich.

Die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme stützt sich auf zwei Kriterien: die Arbeitsmarktprüfung und die Vorrangprüfung. Die Arbeitsmarktprüfung bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen der konkreten Stelle und prüft sowohl den Verdienst als auch die Arbeitszeiten. Damit werden für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus gleichwertige Arbeitsmarktbedingungen wie für Personen mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis gewährleistet. Bei der Vorrangprüfung wird die Frage geklärt, ob die Stelle auch mit arbeitssuchend gemeldeten Personen besetzt werden kann, deren Arbeitsmarktzugang nicht beschränkt ist. Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung.

Zeitarbeit beziehungsweise eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin/Leiharbeitnehmer ist für oben genannte Personen erst nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet möglich.

Der Arbeitsverdienst wird auf die Leistungen, die sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bemessen, angerechnet. Nähere Auskünfte erteilt das örtlich zuständige Sozialamt. 

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus können sich bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitsuchend melden.

Personen mit einem Duldungsstatus, die eine falsche bzw. nicht ausreichende Angabe über ihre Identität bzw. Staatsangehörigkeit machen, die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich versagt.

 

Quelle: http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

 

Ausbildung

Duale Berufsausbildung

In Deutschland gibt es eine besondere Art, seinen Beruf zu lernen: die duale Berufsausbildung. Dabei lernen Sie in einer Berufsschule die Theorie und in einem Unternehmen die praktische Arbeit.

Die duale Ausbildung in Deutschland besteht aus viel praktischer Arbeit. Sie dauert meistens zwischen zwei und dreieinhalb Jahre und hat zwei Phasen: Jede Woche sind Sie einen oder zwei Tage oder in längeren zusammenhängenden Blöcken in einer Berufsschule. Dort vermitteln Ihnen Lehrerinnen und Lehrer theoretisches Wissen. An den anderen Tagen sind Sie dann in einem Unternehmen und wenden dieses Wissen an, indem Sie zum Beispiel an einer Maschine mitarbeiten. Außerdem sehen Sie, wie das Unternehmen funktioniert, was es macht und ob Sie sich vorstellen können, dort später weiterzuarbeiten.

In Deutschland bekommen Sie während der dualen Ausbildung jeden Monat ein Gehalt von dem Unternehmen, bei dem Sie arbeiten.

Quelle und weitere Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/ausbildung/was-ist-ausbildung/dual/

 

Schulische Ausbildung

Anders als bei der dualen Ausbildung verbringen Sie bei dieser Form der Ausbildung weniger Zeit im Unternehmen. Theorie und Praxis lernen Sie in speziellen Berufsfachschulen oder Berufskollegs. Ergänzt wird das durch längere Aufenthalte in Betrieben oder sozialen Einrichtungen, wo Sie das Schulwissen umsetzen können. Diese Form der Ausbildung gibt es etwa bei Pflegeberufen, aber auch im gestalterischen, kaufmännischen oder technischen Bereich.

Normalerweise dauert eine schulische Ausbildung ein bis drei Jahre. Sie wird an staatlichen und privaten Schulen angeboten, wobei Sie bei privaten Anbietern oft Schulgeld zahlen müssen. Im Unterschied zur dualen Ausbildung erhalten Sie während der schulischen Ausbildung keine feste Vergütung. Die Ausnahme ist der Gesundheitsbereich, in dem Auszubildende während langer Praxisphasen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten. Dort erhalten sie während der gesamten Ausbildung eine Vergütung.

Quelle und weitere Informationen: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ausbildung-lernen/ausbildung/ausbildung-in-deutschland-was-ist-das#schulische-ausbildung

 

Ausbildungsintegriertes duales Studium

Das ausbildungsintegrierte duale Studium ist eine besondere Form des Hochschulstudiums. Es verbindet ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit einer Ausbildung in einem Unternehmen. Am Ende dieses Studiums haben Sie zwei Abschlüsse: einen von der Hochschule und einen aus dem Betrieb. Vor allem im kaufmännischen oder technischen Bereich wird dieses Studium angeboten, etwa in den Wirtschaftswissenschaften, im Maschinenbau oder in Informatik.

Das ausbildungsintegrierte duale Studium dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Die berufliche Ausbildung ist dabei oft auf zwei Jahre verkürzt, damit genügend Zeit für das Studium bleibt. Um für diese Form des Studiums zugelassen zu werden, benötigen Sie die Zugangsberechtigung zu deutschen Hochschulen. Dazu bewerben Sie sich zunächst bei einem Unternehmen, welches Sie in den Praxisphasen ausbildet. Anschließend schreiben Sie sich an der Hochschule ein, mit der das Unternehmen kooperiert.

Quelle und weitere Informationen: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ausbildung-lernen/ausbildung/ausbildung-in-deutschland-was-ist-das#ausbildungsorientiertes-duales-studium

 

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein vielversprechender Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, welches mindestens 6 und maximal 12 Monate dauert. Das Unternehmen, welches das Praktikum vergibt, sollte eine Übernahme in eine Ausbildung anstreben.

Die EQ ist dazu da, Grundlagen für die Tätigkeiten im späteren Beruf zu vermitteln. Diese Grundlagen orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Den EQ-Teilnehmenden werden Inhalte des ersten Ausbildungsjahres eines Berufs vermittelt.

Die Vergütung der EQ wird zwischen dem Betrieb und dem/der Teilnehmer*In vereinbart. In der Regel wird auch schon die Berufschule besucht, bei unter 18-Jährigen ist dies verpflichtend.

Zielgruppen:

  • Ausbildungsbewerber*Innen, die nach dem 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht über alle Ausbildungsbefähigungen verfügen
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
  • Bewerber*Innen über 25 Jahre und Personen mit (Fach-) Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden
  • Jugendliche mit Vollzeitschulpflicht können nicht gefördert werden

Beginn:

Die Förderung beginnt frühestens ab dem 1. Oktober.
Ein vorzeitiger Beginn ist möglich wenn die Bewerber*Innen „Altbewerber“ (aus früheren Schulentlassjahren) sind, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind oder noch nicht voll ausbildungsreif und jung sind.

Förderung und Zuständigkeit:

Über die Durchführung einer EQ wird zwischen Betrieb und Teilnehmenden ein Vertrag geschlossen. Die IHK überprüft und registriert diesen. Sie begleitet die EQ und stellt zum Abschluss ein Zertifikat darüber aus.
Auf Antrag erhält der Betrieb von der Arbeitsagentur einen monatlichen Zuschuss von 231 Euro (netto) zuzüglich 116 Euro (für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag).
Die 231 Euro leitet das Unternehmen als Vergütung an den Jugendlichen weiter – es kann beliebig aufgestockt werden. Die 116 Euro gehen an die Rentenversicherung. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Teilnehmende an Einstiegsqualifizierungen nicht.

 

Studium

Grundsätzlich dürfen Geflüchtete an einer deutschen Hochschule studieren, besonders, wenn ihr Status anerkannt ist, aber auch mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Beim Zugang und bei der Zulassung zu einem Studium wird ein Geflüchteter/eine Geflüchtete genauso gestellt wie andere internationale Studienbewerberinnen und -bewerber.

Man braucht eine Hochschulzugangsberechtigung und muss über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen. Die Unterrichtssprache an deutschen Hochschulen ist meistens Deutsch. Es gibt auch Kurse und Studiengänge auf Englisch, vor allem Master-Programme. Je nach Studiengang müssen eventuell zusätzliche Qualifikationen erworben werden oder zusätzliche Dokumente vorgelegt werden, wie bspw. ein Motivationsschreiben.

Weitere wichtige Informationen rund ums Studium, seine Voraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Beratungsangebote etc. finden sich hier: https://www.study-in.de/de/refugees/ oder www.refugee-students-service.nrw.de

 

Quelle: https://www.study-in.de/de/refugees/studieren/

 

Finanzielle Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Zugewanderte

 

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist eine gute Gelegenheit, Einblicke in Unternehmen/Organisationen zu bekommen und Anforderungen und Tätigkeiten bestimmter Berufe kennenzulernen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Praktikantinnen und Praktikannten sind somit in der Regel Personen, die ihre erworbenen oder noch zu erwerbenden Kompetenzen in praktischer Anwendung in einem Unternehmen/einer Organisation zur Vorbereitung auf eine künftige berufliche Tätigkeit, eine Ausbildung oder auch ein Studium vertiefen möchten. 

Um ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung oder Berufssumorientierung absolvieren zu können, ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Ein Beruf(um)sorientierungspraktikum unterliegt nicht dem Mindestlohn und darf maximal 3 Monate dauern. 

Ein freiwilliges Praktikum darf erst nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland absolviert werden. Es muss den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf beispielsweise Arbeits- und Pausenzeiten entsprechen.

Von einem Praktikum zu unterscheiden ist eine reine Hospitation. Hier ist man quasi Gast in einem Unternehmen/einer Organisation und schaut nur zu. Für Hospitationen ist keine Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig.

 

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Einige Berufe in Deutschland sind "reglementiert". Regelmentiert bedeutet, dass der Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nicht ausgeübt werden darf. In Deutschland sind unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungssektor (beispielsweise Arzt/Ärztin, Krankenpfleger*in oder Erzieher*in) reglementiert. Außerdem gelten in einigen Berufen spezielle Regelungen, wenn Sie eine Selbstständigkeit anstreben (beispielsweise als Bäcker*in oder Friseur*in).

Weitere Informationen, Telefonische Beratung und Quelle: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Anerkennung/Hintergrundinformationen/hintergrundinformationen-node.html

Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf gelernt oder studiert? 
Die Anerkennung dieser Qualifikation kann wichtig sein, um in Deutschland Arbeit zu finden. Die App von "Anerkennung in Deutschland" informiert über dieses Thema und gibt Orientierung. Sie steht als Download für Android und Windows-Phone zur Verfügung.

 

Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen bei der VHS Ennepe-Ruhr Süd

Die Fachberatung der VHS Ennepe-Ruhr-Süd

  • informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten und über den Ablauf eines Anerkennungsverfahren
  • unterstützt bei der Vorbereitung der Antragstellung bei der zuständigen Anerkennungsstelle
  • begleitet die Antragstellenden im Verfahren
  • beurteilt und erläutert Bescheide und Auflagen zur Berufsausübung
  • hilft bei der Suche nach evtl. notwendigen Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen
  • informiert über Finanzierungsmöglichkeiten für evtl. Qualifizierungsmaßnahmen
  • berät zur Verbesserung der beruflichen Situation
  • ist keine Rechtsberatung und keine Arbeitsvermittlung

Rahmenbedingungen

  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Die Beratung kann maximal neun Stunden umfassen, die sich auf mehrere Termine verteilen.

Hier finden sich die Ansprechpartnerinnen und -partner.

Quelle: https://www.vhs-en-sued.com/

 

Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung.

Wesentliche Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind:  

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Asylbewerber/index.htm

 

Beratung und Arbeitssuchendmeldung für Asylbewerberinnen und -bewerber im Ennepe-Ruhr Kreis

Agentur für Arbeit Schwelm
Viktoriastr. 20
58332 Schwelm

Kontaktnummer
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*
(Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)

Postanschrift
Agentur für Arbeit Hagen
58080 Hagen

 

Bestens informiert zum Ziel — Berufsinformationszentrum (BiZ)

Besuchen Sie das Berufsinformationszentrum, um sich über alle Berufe in Deutschland zu informieren.

Agentur für Arbeit Hagen
Körnerstr. 98-100
58095 Hagen

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur einen Beratungstermin machen, sollten Sie einen Lebenslauf, Ihren Ausweis, Ihre Zeugnisse/Zertifikate und den ausgefüllten Kompetenzfragebogen mitnehmen.