Sammeltransporte an die polnisch-ukrainische Grenze

Ehrenamtliche von uns bringen benötigten Spenden mit LKWs und Kleintransportern an die polnisch-ukrainische Grenze.

Die Termine werden kurzfristig über unsere Social Media-Kanäle, über die Presse und die Aktuellesmitteilungen auf dieser Webseite veröffentlicht. Für die Fahrten rufen wir gezielt zu Spenden auf und bitten dringend darum, nur Dinge abzugeben, die auf der Tourliste stehen.

 

Überbrückungsgelder, Kleiderkammertermin & Übersetzungen

Neuankommenden in Sprockhövel ohne finanzielle Reserven zahlen wir unbürokratisch Bargeld als Soforthilfe aus, um kurze Zeiten bis zum regulären Leistungsbezug zu überbrücken. Hierfür sind zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung auf dem Konto unseres Fördervereins mit dem Stichwort "Ukraine" eingegangen.

Förderverein Flüchtlingshilfe Sprockhövel e.V.
IBAN: DE36 4526 1547 0210 8701 00
BIC: GENODEM1SPO
Volksbank Sprockhövel

Außerdem können Neuankommende unabhängig von den regulären Ausgabezeiten in der Kleiderkammer (Wuppertaler Str. 3) sofort einen Termin bekommen, um sich mit benötigter Kleidung, Hygieneprodukten, Spielsachen etc. kostenlos auszustatten.

Wer Überbrückungsgeld oder einen Kleiderkammertermin braucht, kann sich an Miriam +49 176/205 215 75 oder Susanne +49 177/215 75 31 wenden.

Mehrere Personen haben sich als ehrenamtliche Übersetzer:innen gemeldet. Wir stellen gern den Kontakt her. In der Regel sprechen die Personen Russisch, was alle Ukrainer:innen i. d. R. gut können.

Identitätsnachweise (Pass, Geburtsurkunde, etc.), die lediglich in kyrillischer Schrift geschrieben sind, müssen von einem/einer vereidigten Übersetzer:in übersetzt werden, damit sie hier anerkannt werden. Wir übernehmen die Kosten für eine solche Übersetzung und arbeiten dafür mit einem Übersetzungsbüro in Bochum zusammen. Wer eine Übersetzung benötigt, kann sich bei Miriam melden.

Anmeldung in Sprockhövel, Leistungsbezug & medizinische Versorgung

Was gilt in Sprockhövel aktuell (Stand: 02.07.2022)
Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Sie dürfen sich bis zu 90 Tage ohne so genannten Aufenthaltstitel visumfrei in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch für Menschen, die in der Ukraine einen internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutzstatus haben. Nach § 40 AufenthV besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen visumfreien Kurzaufenthalt per Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen zu verlängern.

ABER: Unabhängig davon bitten Kreis- und Stadtverwaltungen Geflüchtete aus der Ukraine, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft im Einwohnermeldeamt (in Sprockhövel: Bürgerbüro) ihres Aufenthaltsortes anzumelden. Das geht aber nur, wenn man eine Unterkunft in Sprockhövel hat. Der/die Vermieter:in bzw. die aufnehmende Person muss für die Ankommenden eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Die Stadt stellt für Personen, die nicht offiziell zugewiesen wurden, keine Plätze zur Verfügung.

Mit der Wohnungsgeberbestätigung und den Pässen ist eine Anmeldung im Bürgerbüro möglich.
Bitte daran denken, ein Namensschild am Briefkasten und an der Klingel anzubringen, so dass die Personen postalisch erreichbar sind.

Bei der Registrierung des Wohnsitzes in Sprockhövel wird auch direkt das Antragsformular für einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz mit ausgefüllt (Kopie aushändigen lassen!). Dieses wird dann samt kopierter Identitätsdokumente (Pässe, ID-Karten, Geburtsurkunden, ...) an die für Sprockhövel zuständige Ausländerbehörde in Schwelm (Rheinische Str. 41, 58332 Schwelm) geschickt.

Wichtig: Übersetzungspflicht rein auf kyrillisch-geschriebener Identitätsdokumente

Ukrainische Inlandspässe oder ukrainische Geburtsurkunden in kyrillischer Schrift müssen von einer/einem allgemein beeidigten oder ermächtigten beziehungsweise öffentlich bestellten Übersetzer:in in die deutsche Sprache übersetzt werden. Diese Vorgabe gilt nicht für biometrische Reisepässe oder ID-Karten in kyrillischer und lateinischer Schrift.

Die „Übersetzung-Notwendigkeit“ gilt sowohl für diejenigen, die ihren Antrag noch stellen wollen, als auch für diejenigen, die ihn bereits gestellt haben. Ohne entsprechende Übersetzung können die Anträge nicht weiterbearbeitet werden.

Alternativ zu den übersetzten Dokumenten werden auch Bescheinigungen über die Identität und Staatsangehörigkeit der ukrainischen Generalkonsulate akzeptiert. Dort können außerdem Kinder unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils eingetragen werden, Jugendliche über 16 Jahren können einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des ukrainischen Generalkonsulats in Düsseldorf.

Kinder unter 16 Jahren können in den Pass eines Elternteils eingetragen werden. Jugendliche über 16 Jahren können einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des ukrainischen Generalkonsulats Düsseldorf zu finden: https://duesseldorf.mfa.gov.ua/de/news/neue-regeln-der-aufnahme-von-buergern.

Sobald die Dokumente vorliegen, werden die Personen gebeten, eine Kopie davon an die E-Mail-Adresse abh-ukraine@en-kreis.de zu senden.

Wenn alle notwendigen Anträge und Dokumente bei der Ausländerbehörde vorliegen, erhält man dann irgendwann von der Ausländerbehörde einen Termin, um den Aufenthaltstitel persönlich vor Ort beantragen zu können und erkennungsdienstlich erfasst zu werden (Fingerabdrücke geben, biometrisches Passfoto abgeben, unterschreiben und Gebühren bezahlen etc.) - das kann aber etwas dauern! Die Liste der zuständigen Sachbearbeiter:innen findet sich hier.

Für Fragen zu und von ukrainisch Geflüchteten hat die Ausländerbehörde des Kreises die Rufnummer 02336/93 2390 eingerichtet. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Was bedeutet dieser Aufenthaltstitel?
Der EU-Rat hat am 4. März den erforderlichen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines sogenannten Massenzustroms getroffen.
Dies bedeutet für Personen aus der Ukraine, die sich kriegsbedingt derzeit in Deutschland aufhalten:

  • Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erhalten.
  • Ein Familiennachzug ist möglich.
  • Es bestehen Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Details dazu im Bereich "Grundversorgung".

Was passiert, wenn ich keine Unterkunft in Sprockhövel finde?
Personen, die nicht bei Verwandten oder Freunden etc. unterkommen, können sich in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) melden und werden dann von den Behörden auf die Länder und Kommunen verteilt. Die nächste LEA ist in Bochum: Gersteinring 50, 44791 Bochum und 24 h/Tag geöffnet.

Wie komme ich an die Asylbewerberleistungen bzw. Leistungen nach dem SGB II?
Nach der Anmeldung im Bürgerbüro muss umgehend ein Termin beim Sozialamt der Stadt Sprockhövel gemacht werden - im Idealfall geht das noch am gleichen Tag. Zu diesem Termin sind die Anmeldebestätigung über den Wohnsitz in Sprockhövel mitzubringen sowie die Pässe. Beim Sozialamt kann dann der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden. Die Leistungen werden in Form von Barschecks, die bei der Sparkasse Sprockhövel einzulösen sind ausgezahlt, solange kein eigenes Konto eröffnet wurde. Ein Konto kann eröffnet werden und die Leistungen können dann auch auf das Konto überwiesen werden. Der erste Barscheck wird direkt bei der Antragsstellung ausgestellt.

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die sich nach dem 1.6. registrieren gilt: Erst wennsie erkennungsdienstlich registriert wurden und im Besitz einer Fiktionsbescheinigung (Übergangspapier) oder des Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis nach §24) sind, sind sie berechtigt, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter zu beantragen. Alles Infos und das Antragsformular dazu finden sich hier:  https://www.enkreis.de/arbeitberuf/ukraine/informationen-des-jc-en-und-kurzantrag.html. In dem Zuge muss im Fall von Kindern auch ein Antrag auf Kindergeld und u. U. Unterhaltsvorschuss gestellt werden.

Werden Mietkosten übernommen in Sprockhövel?

Sollte es sich um eine reguläre Vermietung einer Wohnung in Sprockhövel handeln, ist das Mietangebot bei der Stadt Sprockhövel im Fall von Asylbewerberleistungsbezug bzw. beim Jobcenter im Fall von SGB II-Leistungsbezug vorzulegen. Nach Bewilligung kann dann der Mietvertrag erstellt werden. Mietkosten und Größe müssen angemessen sein. Hier gelten zur Orientierung die Sätze für SGB II-Empfänger:innen (Achtung Heizkosten können noch zusätzlich bis max. 1,50€/qm dazu berechnet werden). Nur in offiziell gemieteten Wohnungen haben die Geflüchteten auch Anspruch auf pauschale Leistungen für die Erstausstattung (Möbel/Hausrat) und ggf. Renovierungskosten.

Was passiert, wenn ich krank werde?
Für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsbezug: Nach der Beantragungen der Asylbewerberleistungen ist auch eine medizinische Grundversorgung sichergestellt. Für einen Arztbesuch muss sich die betroffene Person einen Behandlungsschein (gilt für ein Quartal) beim Sozialamt abholen. Dieser wird i. d. R. direkt bei der Beantragung der Asylbewerberleistungen mit ausgehändigt - sonst am besten direkt mit danach fragen. Jedes Quartal muss ein neuer Behandlungsschein abgeholt werden.

Für Geflüchtete im SGB II-Leistungsbezug: Mit Antragstelltung auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter ist eine Krankenkasse zu wählen. Geflüchtete erhalten dann eine reguläre Krankenversorgung und eine Gesundheitskarte.

Grundsätzlich gilt: Bei lebensbedrohlichen Notfallsituation selbstverständlich auch ohne Behandlungsschein oder Gesundheitskarte die "112" wählen.
Wer außerhalb der Sprechzeiten medizinische Hilfe benötigt, kann sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung wenden: kostenfreie Rufnummer 116 117.
Notfallkliniken: Helios Klinikum Schwelm, Dr. Moeller-Str. 15, 58332 Schwelm und Marien-Hospital Witten, Marienplatz 2. 58452 Witten

Impfungen gegen Corona sind kostenlos möglich. Dort werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen angeboten.

Ich brauche einen Arzt/eine Ärztin, bin aber noch nicht registriert - was kann ich tun?
Wer noch nicht registriert ist und dringend einen Arzt/eine Ärztin benötigt, melde sich bei Miriam +49 176/205 215 75 oder Susanne +49 177/215 75 31. Wir verfügen über ein Netzwerk von Ärzt:innen, die Geflüchtete kostenlos behandeln, wenn noch keine Anmeldung erfolgt ist.

 

Weitere Integrationsschritte

Kinderbetreuung
Kinder ab 6 Jahren können dienstags bis freitags die Angebote der Jugendzentren in Niedersprockhövel (Eickerstr. 23) und Haßlinghausen (Geschwister-Scholl-Str. 8) ab 16 Uhr bzw. 18 Uhr für Jugendliche ab 13 Jahren in Anspruch nehmen.

KiTa und Schule
Ansprechpartner für das Vermitteln eines Schulplatzes ist für ankommende Familien aus der Ukraine das Kommunale Integrationszentrum (KI).
Das Verfahren läuft wie folgt ab:

  • Die jeweilige Stadtverwaltung (bei uns also das Sozialamt) meldet die schulpflichtigen Kinder an das KI.
  • Die Familien der zugezogenen Kinder werden beraten von Frau Antonius beim KI: B.Antonius@en-kreis.de / 02336 4448169. Aktuell findet keine persönliche Beratung statt. Stattdessen muss ein Formular zur Schullaufbahn des Kindes ausgefüllt und ans KI geschickt werden.
  • Das KI (für uns Frau Antonius) organisiert einen Schulplatz und schickt einen Termin zur Anmeldung per Post zu.
  • Die Eltern müssen dann das Kind in der ausgewählten Schule anmelden. Es sollte bei der Anmeldung darauf geachtet werden, dass ein:e Sprachmittler:in dabei ist (diese kann die Schule im Vorfeld über das KI buchen. Hierzu am besten mit der Schule vorher Kontakt aufnehmen, ob ein:e Übersetzer:in da sein wird).

Anmeldungen in KiTas in Sprockhövel müssen für jede KiTa individuell gemacht werden. Es gibt keine einheitlichen Formulare. Wer Hilfe bei der KiTA-Platzsuche braucht, kann sich an das Jugendamt wenden.

Deutschkurse & soziale Aktivitäten
Wir bieten kostenlose ehrenamtliche Deutschkurse an - in Präsenz und online. Außerdem stehen alle sozialen Aktivitäten und unsere Beratung selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung - wie immer ;).
Für eine Voranmeldung zum Deutschkurs bitte per WhatsApp mit Vor- und Zuname bei Miriam melden: +49 176/205 215 75.

Auch die ortsansässigen Sportvereine und Gemeinden haben ihre Angebote geöffnet. Diese sind kostenfrei nutzbar. Zudem können die Angebote der städtischen Musikschule kostenlos genutzt werden.

Offizielle Integrationskurse können bei den im Ennepe-Ruhr-Kreis tätigen Trägern (vhs und Berlitz-School) belegt werden.

Autofahren in Deutschland

Der ukrainische Führerschein kann von Personen, die jetzt in Deutschland ihren Wohnsitz haben, auf jeden Fall 6 Monate lang weiter genutzt werden. Noch ist nicht klar, ob eine Ausnahme greifen wird, so dass der Führerschein z. B. 12 Monate lang genutzt werden kann.
Im schlechtesten Fall kann es sein, dass noch einmal eine Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) in Deutschland abgelegt werden muss, um den Führerschein umschreiben zu können.

Autos sind zurzeit noch über die "Grüne Karte" haftpflichtversichert. Ukrainische Versicherungsunternehmen können die Karte z. T. noch auf elektronischem Weg zusenden.

Haustiere aus der Ukraine

Da die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut gilt, müssen mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen auf ihren Tollwutstatus getestet werden. Die Untersuchung stellt sicher, dass die Tiere nicht unerkannt Erreger ins tollwutfreie Deutschland einschleppen, diese hier verbreiten und so die Gesundheit von Tieren und Menschen erheblich gefährden.

Hunde, Katzen und Frettchen, die mitgebracht werden, müssen daher zunächst zwingend in Quarantäne. Das heißt, sie dürfen keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben, bis eine Impfung gegen diese Viruserkrankung nachgewiesen oder nachgeholt ist.

Eine Ausnahme gilt für Hunde: Sie können an einer kurzen Leine und mit großem Abstand zu anderen Tieren und Menschen ausgeführt werden.

Die Untersuchung und die Organisation der Quarantäne erfolgt durch das Veterinäramt. Damit alles Notwendige eingeleitet werden kann, sind betroffene Tierhalter oder Pat:innen verpflichtet, schnellstmöglich Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Auf dieser Internetseite stellt die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises entsprechende Meldeformulare bereit - sie sind hier zu finden.

https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/ukraine-haustiere-von-gefluechteten-muessen-in-quarantaene.html